Ehrenamtliche Mitarbeit

Es besteht die Möglichkeit, ehrenamtlich in der Bewährungshilfe mitzuarbeiten.

Ehrenamtliche Mitarbeiter der Bewährungshilfe unterstützen den hauptamtlichen Bewährungshelfer entweder in einem bestimmten Fall oder bei einem konkreten Problem.
Der Bewährungshelfer leitet ihn an und steht ihm als Supervisor zur Verfügung. Die Verantwortung verbleibt beim hauptamtlichen Bewährungshelfer.

Ehrenamtliche Mitarbeiter müssen für dieses Amt besonders geeignet sein. Hierzu gehört u.a. praktische Lebenserfahrung und Realitätssinn, Einfühlungsvermögen und psychische Belastbarkeit sowie die Bereitschaft, mit der Justiz zusammenzuarbeiten und sich beraten zu lassen.

Ehrenamtliche Mitarbeiter sollen mindestens 25 Jahre alt sein und die Fähigkeit zum Amt eines Schöffen haben ( §§ 31, 32 GVG).

Ansprechpartner:

Bei Interesse an einer Mitarbeit als ehrenamtlicher Helfer wenden Sie sich bitte an:

Frau Miram Hönig               Tel: 0841/312-483         miriam.hoenig@lg-in.bayern.de
Frau Andrea Mittermüller     Tel: 0841/312-466         andrea.mittermueller@lg-in.bayern.de

Flyer Ehrenamtliche Mitarbeit:  (pdf-Download)



Praktikum

Für Studenten der Fachbereiche Sozialpädagogik / Soziale Arbeit besteht die Möglichkeit, ein praktisches Studiensemeste  bei der Bewährungshilfe Ingolstadt zu absolvieren.

Weitere Informationen dazu können gerne über die Geschäftsstelle der Bewährungshilfe erfragt werden.


Bewerbungen sind zu richten an:

Frau Präsidentin des Landgerichts Ingolstadt
Auf der Schanz 37
85049 Ingolstadt