Aufgaben und Arbeitsweise der Bewährungshilfe


Was ist Bewährung?



Bewährung ist die Forderung und Erwartung an einen Verurteilten, innerhalb eines bestimmten Zeitraums (= Bewährungszeit) zu lernen, ein straffreies, an sozialen Normen orientiertes Leben zu führen.


Wer wird betreut?

Bewährungshelfer betreuen jugendliche, heranwachsende und erwachsene Personen (= Probanden) im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährungs- oder Führungsaufsicht. Es handelt sich hierbei um Personen, deren Strafe durch richterliche Entscheidung ausgesetzt ist oder die mit einem Strafrest aus der Haft entlassen werden.


Welche Ausbildung haben Bewährungshelfer?

Voraussetzung für den Beruf des Bewährungshelfers ist ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Sozialen Arbeit / Sozialpädagogik.
Bewährungshelfer sind als Angestellte oder Beamte bei den Landgerichten beschäftigt. Sie unterstehen der Dienstaufsicht des Präsidenten des jeweiligen Landgerichts.


Wem dient die Bewährungshilfe?

Ein wesentlicher Faktor in der Arbeit der Bewährungshelfer ist die Wiedereingliederung von Straffälligen in die Gesellschaft. Hierdurch leistet die Bewährungshilfe einen bedeutenden Beitrag zur Wahrung der inneren Sicherheit. Es werden somit nicht nur die Interessen der Probanden berücksichtigt, sondern auch die der Gesellschaft.


Wie arbeitet ein Bewährungshelfer?

Bewährungshilfe ist ein Form der ambulanten Straffälligenhilfe.

Der Betreuungsbereich umfasst sowohl die Betreuung und Unterstützung des Probanden als auch die Überwachung der Lebensführung und der vom Gericht vorgegebenen Auflagen und Weisungen.

Bewährungshilfe als zielgerichtetes, methodisches Handeln dient der Befähigung der Probanden, zukünftig innerhalb bestehender Normen straffrei leben zu können. Vorrangiges Ziel ist hierbei, die Probanden zur Selbsthilfe zu befähigen.

Das methodische Vorgehen in der Bewährungshilfe orientiert sich sowohl an der sozialen Einzelfallhilfe als auch an der sozialen Gruppenarbeit. Die Wahl der Arbeitsweise orientiert sich an den Bedürfnissen der Probanden, der Arbeitsbelastung der Bewährungshelfer und den finanziellen und örtlichen Gegebenheiten. Soweit wie möglich wird das soziale Umfeld der Probanden in die Arbeit mit einbezogen. Ebenso ist es in der Regel auch erforderlich, eng mit anderen Fachdiensten zusammenzuarbeiten. Dies sind hauptsächlich Suchtberatungsstellen, Jugend- und Sozialämter, Arbeitsagenturen, Schuldnerberatungsstellen, Verbände und Vereine etc.

Das Ziel ist es, die Probanden durch gezielte Gesprächsführung zu motivieren, eigene Fähigkeiten, Stärken und Schwächen zu überdenken, Verantwortung für sich selbst, den Opfern und der Gesellschaft gegenüber zu entwickeln sowie zu einer realistischen Lebensplanung zu gelangen.

Bewährungshelfer leisten Beratung, lebenspraktische Hilfe und sozialpädagogische Interventionen. Konktret kann dies z.B. Unterstützung bei der Sicherung des Lebensunterhaltes, der Wohnungs- und Arbeitssuche, sowie auch Beratung bei Suchtproblemen oder Schulden und ggf. Weitervermittlung an spezielle Beratungsstellen und Einrichtungen sein.
Aufgabe ist ebenso das Aufarbeiten von Tatmotivation und -hintergründen.

Kollegiale Fallbesprechungen, Supervision und laufende Fortbildungsmaßnahmen gewährleisten eine qualitative und sachgerechte Arbeit der Bewährungshilfe.





Gesetzliche Grundlagen


Die gesetzlichen Grundlagen der Strafaussetzung zur Bewährung sind in § 56 Strafgesetzbuch (StGB) und § 21 Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt: In § 56 StGB und § 21 JGG wird der Bewährungshelfer beauftragt. Der Gesetzgeber erteilt hier der Bewährungshilfe einen Hilfsauftrag, betraut sie jedoch gleichzeitig mit einer Überwachungsfunktion.

In § 61 Abs. 4 StGB wird auf die Führungsaufsicht als Maßregel der Besserung und Sicherung hingewiesen. Bei wem u.a. Führungsaufsicht angeordnet wird und wie lange diese dauert, wird in den §§ 68 ff StGB festgelegt. Der Bewährungshilfe wird im § 68 a StGB ihre Aufgabe zugeteilt.